Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist der gerichtlich kontrollierte Weg einer Betreuungsvorsorge. Die Bestimmung oder der Ausschluss eines rechtlichen Betreuers/Betreuerin ist hierbei besonders wichtig.

Nähere Informationen unter:

  • Broschüre des Bundesministeriums der Justiz "Betreuungsrecht"
    www.bmj.de/DE/Home/_node.html
  • Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz
    "Wer hilft mir, wenn...Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" (bestellbar per eMail an pressejm@min.jm.rlp.de)